Corona-Info
Neue Antragsfristen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Rundschreiben GF LV – 009/21 vom 7. Januar 2021 hatten wir Ihnen zuletzt anlässlich der Richtlinien des Landes zur November-/Dezemberhilfe Informationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen übermittelt. Aktuell hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die Fristen zur Antragsstellung bei der November-/Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfe II verlängert wurden und die technischen Voraussetzungen zur Auszahlung der Novemberhilfe nun vorliegen.
Neue Antragsfristen:
November-/Dezemberhilfe: 30. April 2021 (statt 31. Januar bzw. 31. März)
Überbrückungshilfe II: 31. März 2021 (statt 31. Januar)
Die neuen Antragsfristen finden Sie auch in den FAQ des Bundes unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Auszahlung Novemberhilfe:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ebenfalls mitgeteilt, dass zwischenzeitlich die technischen Voraussetzungen zur vollständigen Auszahlung der Novemberhilfe geschaffen wurden. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder umgesetzt werden.
Hinweis: Bei der Dezemberhilfe werden seit dem 5. Januar 2021 die Abschlagszahlungen gewährt.
Mit freundlichen Grüßen
unternehmer nrw
Alexander Felsch Tanja Nackmayr