Rechtsgutachten

Rechtsgutachten / Vertragsprüfung

Über den Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) können DSV-Mitgliedsunternehmen Verträge durch die WSM-Rechtsabteilung prüfen lassen. Geprüft werden unter anderem Rahmenverträge (RV), Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) sowie weitere vertragliche Vereinbarungen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Reichen Sie pro Vertrag eine separate E-Mail ein.

  • Fügen Sie jeder Anfrage den vollständigen Vertrag sowie die Kostenfreigabe für eine mögliche Neubegutachtung bei. Die Kostenfreigabe dient ausschließlich dazu, den Vorgang ohne Rückfragen bearbeiten zu können, falls noch kein Gutachten zu dem Vertrag vorliegt.

  • Teilen Sie uns mit, welche Art der Prüfung Sie wünschen:
    • Poolgutachten: Es wird geprüft, ob zu dem eingereichten Vertrag bereits ein Gutachten vorliegt.
    • Neugutachten: Der Vertrag wird erstmals durch die WSM-Rechtsabteilung geprüft.

  • Wenn Sie ausschließlich ein Poolgutachten wünschen, vermerken Sie bitte in Ihrer E-Mail den Hinweis: „Kein Neugutachten gewünscht.“

  • Bitte beachten Sie, dass uns keine Übersicht bereits begutachteter Verträge vorliegt. Daher muss der jeweilige Vertrag bei jeder Anfrage vollständig eingereicht werden, damit geprüft werden kann, ob bereits ein Poolgutachten existiert.

Kosten

  • Neugutachten: 385,00 € netto je Vertrag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Poolgutachten: Liegt bereits ein entsprechendes Poolgutachten vor, erhalten Sie dieses kostenfreiauch dann, wenn Sie vorsorglich eine Kostenfreigabe für ein mögliches Neugutachten erteilt haben. Kosten entstehen nur, wenn tatsächlich eine Neubegutachtung erforderlich und durchgeführt wird.

Einreichung

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit den erforderlichen Unterlagen an:

info@schraubenverband.de

 

Wichtiger Hinweis

Bitte entscheiden Sie sich bereits bei Ihrer Anfrage, ob Sie ausschließlich ein Poolgutachten wünschen oder ob – sofern kein Poolgutachten vorhanden ist – direkt eine Neubegutachtung erfolgen soll.

Anfragen nach einem Poolgutachten mit anschließender Beauftragung eines Neugutachtens, falls kein Poolgutachten vorliegt, führen zu zusätzlichem Bearbeitungsaufwand auf mehreren Seiten und verzögern die Bearbeitung. Mit einer vorsorglichen Kostenfreigabe kann die WSM-Rechtsabteilung – sofern erforderlich – unmittelbar mit der Neubegutachtung beginnen.

Selbstverständlich entstehen Ihnen keine Kosten, wenn bereits ein Poolgutachten vorliegt. In diesem Fall erhalten Sie das vorhandene Gutachten kostenfrei, auch wenn Sie vorsorglich eine Kostenfreigabe erteilt haben.

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